Fraktionsübergreifender Antrag zur rechtzeitige Vorstellung eines Machbarkeitsstudie „Radfahrtauglicher Ausbau Neue Bergstraße“ zur Ermittlung der Kosten für den Haushalt 2026
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,
sehr geehrte Stadtratskolleginnen, sehr geehrte Stadtratskollegen,
Bei der jüngsten Bürgerbeteiligung zum Verkehrsentwicklungsplan am 10. März ergab die Abstimmung am Ende eine eindeutige Priorisierung für den radfahrtauglichen Ausbau der neuen Bergstraße. Die Liste der Anträge zu diesem Thema im Stadtrat reicht mindestens 10 Jahre zurück.
Nachdem eine vorliegende Planung aufgrund der Höhe der Kosten vom Stadtrat 2019 noch verworfen wurde, wurde zuletzt im Juni 2024 der Antrag von BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN gestellt, diese Kostenberechnung zu aktualisieren, damitrechtzeitig zu den Haushaltsberatungen 2025 eine Abstimmung erfolgen kann und die Realisierung für 2025 anvisiertwerden kann. Aufgrund der beschränkten Kapazitäten in der Verwaltung und anderer dringlicher Projekte wurde einvernehmlich beschlossen, die Beratung und Realisierung um ein Jahr zu verschieben. In dieser Form, also zur Vorlage für die Haushaltsberatungen 2026 wurde der Antrag einstimmig angenommen.
Nun hat das Referat 41 signalisiert, dass aufgrund der umfangreichen Vorarbeiten Ergebnisse nicht vor September/Oktober 2025 zu erwarten seien. Es ist klar, dass eine gut durchdachte Lösung sorgfältig entwickelt werdenmuss. Es steht aber zu befürchten, dass sich das Vorhaben damit wieder um mindestens ein weiteres Jahr verschieben würde. Aufgrund der eindeutigen Priorisierung beim Verkehrsentwicklungsplan durch die Bürgerinnen und Bürger ist eine weitere Verzögerung aus unserer Sicht nicht mehr hinnehmbar.
Deshalb stellen wir fraktionsübergreifend folgende Anträge:
- Spätestens zur Stadtratssitzung am 30. Juli 2025 ist dem Stadtrat eine Machbarkeitsstudie mit Kostenschätzung für den radfahrtauglichen Ausbau der Neuen Bergstraße vorzulegen.
- Die geschätzten Kosten sind in den Haushalt 2026 einzustellen.
- Mit der Umsetzung der Maßnahme soll im Jahr 2026 begonnen werden.
- Bis zum Umbau sind folgende Interimslösungen umzusetzen:
- Anordnung eines Überholverbots vor Beginn der Kurve bzw. zumindest im durch den Mittelstreifen mit Leitplanke eingeengten Bereich durch das Verkehrszeichen 277.1 „Verbot des Überholens von einspurigen Fahrzeugen für mehrspurige Kraftfahrzeuge undKrafträder mit Beiwagen”. Die erforderlichen Schilder sind baldmöglichst anzubringen.
- Die Verwaltung wird beauftragt, die Zulässigkeit der Anordnung von Tempo 30 km/h in der Neuen Bergstraße zu prüfen und gegebenenfalls umzusetzen
Begründung:
Der Schutzstreifen als Interimslösung wird unterschiedlich wahrgenommen. Entgegen den Erwartungen wird der Sicherheitsabstand, besonders in der Kurve, oft nicht eingehalten. Teilweise entsteht der Eindruck, dass der Schutz- streifen zur Nichteinhaltung des erforderlichen Sicherheitsabstands „verführt“. Die Aufstellung eines Überhol- verbotsschildes (Verkehrszeichen 277.1) an dieser Stelle kann kurzfristig und übergangsweise mehr Klarheit und damit mehr Sicherheit für Radfahrende schaffen.
Dazu hat die derzeitige Interimslösung „Schutzstreifen“ einige Schwachstellen.
- Der Schutzstreifen beginnt zu spät, sodass sich Radfahrende nach dem Verlassen des Hauptplatzes – insbesondere im Bereich der Ampelanlage auf Höhe der Tiefgarage – in sehr beengter Situation mit dem motorisierten Verkehr befinden.
- Bei der Ein-/Ausfahrt zum Hofgraben endet der Schutzstreifen vor der Querungshilfe. Unterbrechungen des
Schutzstreifens sind eine enorme Gefahrenquelle. An dieser Stelle wäre sie wohl gar nicht notwendig gewesen. - Gleiches gilt für das Ende des Schutzstreifens vor dem Kreisverkehr.
Die baldige Umsetzung des radfahrtauglichen Ausbaus der Neuen Bergstraße ist daher zwingend geboten.
Landsberger Mitte / Bündnis 90 / DIE GRÜNEN

